AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Useware Systems GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltung
    1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller mit der Useware Systems GmbH geschlossenen Verträge über Leistungen und Lieferungen. Abweichungen von diesen Bedingungen – insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Kunden – bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch die Useware Systems. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.Mündliche Nebenabreden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.Widersprechen Regelungen in mit der Useware Systems GmbH geschlossenen Verträgen einzelnen Regelungen dieser AGB, gehen die Regelungen des Vertrages vor. Die Geltung der AGBs im Übrigen bleibt hiervon unberührt.
  2. Leistungspflichten
    1. Der Umfang der Leistungen und Lieferungen der Useware Systems GmbH ergibt sich aus dem jeweils zugrunde liegenden Vertrag oder Angebot. Des Weiteren ergibt sich der Leistungsumfang aus sonstigen schriftlich niedergelegten Leistungsbeschreibungen oder Konzeptangeboten.
    2. Die Useware Systems GmbH kann Leistungen frei erweitern und Verbesserungen vornehmen und ist ferner berechtigt, Leistungen zu ändern bzw. neu zu definieren, soweit dadurch keine erheblichen Änderungen für den Kunden bewirkt werden.
    3. Soweit die Useware Systems GmbH kostenlose Dienste und Leistungen erbringt (Gefälligkeitsdienste), können diese jederzeit und ohne Voran-kündigung eingestellt werden. Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.
    4. Die Useware Systems GmbH ist berechtigt, vertragliche (Teil-) Leistungen an fachkundige Dritte auszulagern. Diese werden dann im Sinne eines Erfüllungsgehilfen tätig. Die Rechnungsstellung erfolgt weiterhin über die Useware Systems GmbH.
    5. Die Leistungsphasen werden von der Useware Systems GmbH in Absprache mit dem Kunden definiert. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Useware Systems GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
    6. Zudem können sich zeitliche Verzögerungen bezüglich aller nachfolgenden Termine inkl. Fertigstellungstermin ergeben. Die Zeitspannen dieser Folgeverzögerungen können länger sein als die ursächliche Verzugszeitspanne.
    7. Erkennt die Useware Systems GmbH, dass die fachliche Feinspezifikation fehlerhaft, unvollständig, objektiv nicht ausführbar oder nicht eindeutig ist, so wird die Useware Systems GmbH dies dem Auftraggeber schnellstmöglich mitteilen. Der Auftraggeber wird für die Benachrichtigung und Anpassung der fachlichen Feinspezifikation innerhalb einer angemessenen Frist sorgen.
    8. Für Änderungen oder Zusatzwünsche erstellt die Useware Systems GmbH auf Wunsch des Auftraggebers ein kostenpflichtiges Angebot. Bis zur Klärung der Zusatzleistungen kann die Useware Systems GmbH die Arbeit am Projekt unterbrechen. Bei Ablehnung des Angebots für Zusatzleistungen durch den Auftraggeber bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Der Zeitplan verändert sich entsprechend der Prüf- und Angebotszeit.
    9. Für alle Leistungen, die nachträglich vereinbart werden, erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, die Berechnung auf der Basis der zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Stundensätze unter Berücksichtigung des erforderlichen Zeitaufwands.
    10. Jede Leistungsphase nimmt der Kunde gesondert ab. Das gilt insbesondere bei sich aus dem Projektplan ergebenden Meilensteinen oder vergleichbaren Projektabschnitten. Die Useware Systems GmbH ist berechtigt, weitere Arbeiten von einer Teilabnahme abhängig zu machen. Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn den Leistungen der darauf folgenden Leistungsphase nicht unverzüglich schriftlich widersprochen wird. Soweit einzelne Mängel gerügt werden, sind diese schriftlich festzuhalten und unverzüglich zu melden. Nicht schriftlich aufgenommene Mängel können später nicht mehr geltend gemacht werden. Durch die Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage der weiteren Leistungen.
    11. Der Auftraggeber erwirbt, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, eine einfache, zeitlich und örtlich aber unbeschränkte Nutzungs- und Verwertungslizenz. Darüber hinausgehende Nutzungs- und Verwertungshandlungen bedürfen der schriftlichen Form. Wird die Entwicklung von Programmen (Software) oder Datenwerken / Datenbanken geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis falls es eine ausdrückliche schriftlicher Vereinbarung gibt.
    12. Eine Übergabe des Quellcodes erfolgt nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Das Nutzungsrecht an einer von der Useware Systems GmbH entwickelten oder gelieferten Leistung umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Auftraggebers. Der Auftraggeber darf das Produkt weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Der Auftraggeber darf Rechte nur nach schriftlicher Zustimmung von der Useware Systems GmbH an Dritte weitergeben. m. Wird zu der Software ein separater Lizenzvertrag geschlossen, hebt dieser widersprechende Bestimmungen in den AGBs auf. Alle anderen Artikel behalten aber ihre Geltung
  3. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
    1. Der Auftraggeber sichert der Useware Systems GmbH zu, dass das übergebene Material frei von Patenten, Marken-, Urheber-, Lizenz- oder sonstigen Schutzrechten Dritter ist. Der Auftraggeber stellt diesbezüglich die Useware Systems GmbH von allen Ansprüchen frei.
    2. Der Auftraggeber wird der Useware Systems GmbH die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde verpflichtet sich zur rechtzeitigen Bereitstellung von Testdaten, die hinsichtlich Umfang, Struktur und Ausgestaltung für die zukünftige Anwendung notwendig sind. Die Vertragspartner werden im Einzelfall Einvernehmen darüber erzielen, wann und in welcher Weise die Mitwirkungsleistungen des Kunden zu erbringen sind. Ihr Umfang richtet sich nach der Art der zu erbringenden Leistung. Falls es an einer einvernehmlichen Einigung fehlt, gibt die Useware Systems GmbH gegenüber dem Kunden den Zeitpunkt an.
    3. Der Auftraggeber wird, sofern nötig, die für die Installation oder den Betrieb der zu erstellenden Software notwendigen Einrichtungen bereitstellen, erwerben oder die Useware Systems GmbH hierzu beauftragen. Das gilt insbesondere für das erforderliche Betriebssystem, Datenbank-, Telekommunikations- und Serviceprogramme (Tools) in der jeweils aktuellen bzw. erforderlichen Version, sowie für sonstige erforderliche Software. Der Auftraggeber sorgt für die notwendigen Nutzungsrechte. Auch die Pflege, insbesondere die Aktualisierung solcher Software, die der Auftraggeber bereitstellt, ist Sache des Kunden.
    4. Bei der Fehlerfeststellung legt der Kunde der Useware Systems GmbH ein detailliertes Fehlerprotokoll vor und unterstützt aktiv bei der Fehlerbeseitigung.
    5. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen an der Software durchgeführt hat oder Dritte hat durchführen lassen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Mangel nicht auf diese Änderungen zurückzuführen sind. Sind gemeldete Mängel nicht der Useware Systems GmbH zuzurechnen, wird der Kunde den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten nach den üblichen Sätzen vergüten.
    6. Die Useware Systems GmbH hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber im Impressum genannt zu werden. Ferner ist die Useware Systems GmbH dazu berechtigt, eine Nennung in Presserklärungen, offizielle Projektinformationen etc. einzufordern. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet der Useware Systems GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von der Useware Systems GmbH bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen. Alle Kopien müssen den Original Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
    7. Die vom Auftraggeber geforderten Leistungen dürfen nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder gegen international anerkannte Regeln des Völkerrechts verstoßen. Die Useware Systems GmbH ist berechtigt die Erbringung solcher Leistungen zu verweigern und den Vertrag ggf. fristlos schriftlich zu kündigen. In diesen Fällen stehen dem Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche zu. Die Useware Systems GmbH behält den Anspruch auf Vergütung der bis dahin geleisteten Arbeit.
  4. Zertifizierungen und öffentliche Nutzung
    1. Prototypen und produzierte Hardware ist ausschließlich für den internen Gebrauch gedacht. Sollte der Auftraggeber die Elemente öffentlich nutzen, muss er die Sicherheit für die Inverkehrbringung mit entsprechenden Zertifizierungen z. B. durch TüV oder Dekra absichern.
  5. Rechtseinräumung an Quellcodes, Prototypen und Konstruktionszeichnungen
    1. Soweit nicht ausdrücklich im Angebot vorgesehen, erfolgt keine Auslieferung oder Offenlegung von Quellcodes, Konstruktionszeichnungen oder sonstigen Elementen aus dem Produktionsprozess.
  6. Vertragsangebot, Vertragsabschluss
    1. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
  7. Vergütung, Zahlungsbedingungen
    1. Es gilt die zwischen den Vertragsparteien im Vertrag, im Angebot oder in schriftlichen Zusatzvereinbarungen festgelegte Vergütung.
    2. Der Auftraggeber hat der Useware Systems GmbH unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wird oder er seine Zahlungen einstellt.
    3. Die Useware Systems GmbH kann Abschlagsrechnungen am Ende jeder Arbeitsphase stellen.
    4. Rechnungen für Leistungen über einen Zeitraum z. B. Hosting, Supportverträge oder SLA werden zu Beginn des jeweiligen Zeitraums in Rechnung gestellt.
    5. Sämtliche Preise in den Angeboten der Useware Systems GmbH verstehen sich in Euro, netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung, Zusatzkosten und Sonderauslagen ohne Abzug. Als Sonderauslagen gelten Porto-, Telefon-, Fax-, Kurier-, Datenträger-, Reise- und ähnliche Kosten. Als Zusatzkosten gelten Digitalisierungen, Ausdrucke, Kosten von Drittanbietern und ähnliches.
    6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vergütung der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen.
    7. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Useware Systems GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
    8. Bei Zahlungsverzug ist die Useware Systems GmbH berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen auch aus anderen Verträgen zu verweigern. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung bleibt davon unberührt. Die Useware Systems GmbH kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, sofern der Kunde mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils einer Rechnung mehr als sechs Monate in Verzug ist.
    9. Der Auftraggeber hat der Useware Systems GmbH unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wird oder er seine Zahlungen einstellt.
  8. Eigentumsvorbehalt
    1. Die von der Useware Systems GmbH im Auftrag erstellte Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Useware Systems GmbH.
  9. Datensicherheit / Datenschutz
    1. Der Auftraggeber hat vor der Durchführung der vertraglichen Leistungen durch die Useware Systems GmbH eine Datensicherung der mit der Leistungserfüllung in Zusammenhang stehenden Daten durchzuführen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bis zum Ende der Gewährleistungspflicht bzw. der Vertragslaufzeit, seine Software und seine Daten ordnungsgemäß in regelmäßigen Abständen zu sichern. Als üblicher Schutz gilt derzeit ein Tag. Ferner ist der Auftraggeber verpflichtet, regelmäßig seine Daten einer Virenschutzprüfung zu unterziehen.
    2. Der Auftraggeber wird hiermit gem. §33I des Bundesdatenschutzgesetzes, sowie § 4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass die Useware Systems GmbH seine Firma und Anschrift (Identität) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
  10. Geheimhaltung, Vertraulichkeit
    1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas vereinbart ist, gelten die an der Useware Systems GmbH unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Ausgenommen sind klar erkennbare Pass- und/oder Codewörter.
    2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, geheim zu halten und sie, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Das gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
  11. Aufrechterhaltung, Zurückbehaltung, Leistungsverzögerung
    1. Gegen Ansprüche der Useware Systems GmbH kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen einander gegenüberstehender Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu.
    2. Soweit ein Auftraggeber mit seinen Leistungsverpflichtungen in Verzug ist, kann die Useware Systems GmbH bis zur vollständigen Bezahlung ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
    3. Zeitweilige Störungen der angebotenen Leistung der Useware Systems GmbH oder ihrer Lieferanten bzw. Unterauftragnehmer, insbesondere aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik, Aussperrung und behördlicher Anordnung, dem Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der Deutschen Post AG, der Deutschen Telekom AG hat die Useware Systems GmbH nicht zu vertreten und berechtigt die Useware Systems GmbH ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
    4. Zeitweilige Störungen können sich auch aufgrund technischer Änderungen an den Einrichtungen oder Anlagen der Useware Systems GmbH oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb der angebotenen Leistungen erforderlich sind (z. B. Wartungsarbeiten, Reparaturen, etc.) ergeben. Soweit diese Störungen durch die Useware Systems GmbH zu vertreten sind, wird die Useware Systems GmbH unverzüglich alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken.
  12. Haftung
    1. Für Schäden haftet die Useware Systems GmbH nur dann, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist jede Haftung auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt sowie im Übrigen auch jede Haftung ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Insbesondere gilt der Ausschluss auch für Datenverluste, entgangenen Gewinn, sonstige Vermögensschäden, Mangelfolgeschäden und mittelbare Mangelfolgeschäden. Als Einschränkung dazu, ist im Verkehr zwischen Unternehmern auch bei grobem Verschulden die Haftung begrenzt. Das gleiche gilt auch für Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter.
    2. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz verjähren spätestens in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die aus einer vorsätzlichen Handlung, grob fahrlässigem Verhalten oder arglistigen Täuschung gegenüber der Useware Systems GmbH begründet werden.
  13. Gewährleistung
    1. Die Useware Systems GmbH übernimmt die Gewährleistung für das funktionsfehlerfreie, mangelfreie Laufen der Software entsprechend der schriftlich vereinbarten Anforderungen.
    2. In Gewährleistungsfällen hat die Useware Systems GmbH wahlweise das Recht zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung. Gelingt dies zweimal nicht innerhalb angemessener Frist, stehen dem Auftraggeber nach Maßgabe der AGB der Useware Systems GmbH die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.Gewährleistungsansprüche sind der Useware Systems GmbH in der jeweils angemessenen Mitteilungsfrist schriftlich und unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des beanstandeten Fehlers, sowie der Auswirkungen mitzuteilen. Die Useware Systems GmbH kann ihre Nachbesserungshandlung vom Vorliegen vorstehender Voraussetzungen abhängig machen.
    3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen ist und sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.
  14. Schlussbestimmungen
    1. Auf sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
    2. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden Bedingungen ergeben, Köln als Gerichts stand vereinbart. Erfüllungsort für Leistungen der Agentur ist ebenfalls Köln
    3. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Geschäftsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen der Textform.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit dieser Bedingungen im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.