Alles Wichtige zum European Accessibility Act (EAA)
Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA) ist ein entscheidender Schritt zur Schaffung einer inklusiven Gesellschaft. Er zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen in der gesamten EU zugänglich sind. Angesichts der Tatsache, dass die Anforderungen in weniger als einem Jahr auch für Privatunternehmen gelten, ist es für Unternehmen des privaten Sektors jetzt an der Zeit, aktiv zu werden.
In diesem Artikel erhältst du einen umfassenden Überblick über die Pflichten, die der EAA mit sich bringt. Außerdem zeigen wir dir, wie wir dich bei der Einhaltung der Vorschriften des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) unterstützen können. Zudem bieten wir einen kostenlosen Website-Accessibility-Test an.
Was besagt der European Accessibility Act (EAA)?
Der European Accessibility Act wurde von der Europäischen Union (EU) im Jahr 2019 eingeführt, um die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen und Senioren in der gesamten EU zu verbessern. Der EAA deckt eine breite Palette von Bereichen ab, darunter:
- Digitale Produkte: Websites, mobile Apps und Softwareanwendungen müssen barrierefrei gestaltet sein.
- Öffentliche Dienstleistungen: Transport, Gesundheitseinrichtungen und Behörden müssen für alle zugänglich sein.
- Konsumgüter: Produkte wie Geldautomaten, Selbstbedienungsgeräte und Smart Devices sollten barrierefrei genutzt werden können.
Die Frist für die Erfüllung der EAA-Anforderungen ist der 28. Juni 2025.
Ab diesem Datum müssen neue Produkte und Dienstleistungen, die in der EU angeboten werden, gesetzeskonform eingeführt werden.
In der EU leben etwa 80 Millionen Menschen mit irgendeiner Art von Behinderung. Angesichts der alternden Bevölkerung wird diese Zahl voraussichtlich steigen. Viele Menschen werden im Laufe ihres Lebens zudem vorübergehende Beeinträchtigungen erfahren. Die Einhaltung der EAA gewährleistet, dass deine Produkte und Dienstleistungen für alle zugänglich sind.
Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)?
Im Gegensatz zu früheren Rechtsvorschriften, die nur für den öffentlichen Sektor gelten, weitet die Europäische Union dieses Gesetz auf privatwirtschaftliche Unternehmen aus, die Produkte oder Dienstleistungen an Kunden in den EU-Mitgliedstaaten verkaufen. Es gilt für alle Unternehmen:
- mit mindestens 10 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 2 Millionen Euro.
- die in der EU Handel betreiben.
Selbst Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb der EU müssen die EAA-Anforderungen einhalten, wenn sie entsprechende Waren oder Dienstleistungen in der EU verkaufen wollen.
Ausnahmen: Kleinere Unternehmen, die als „Kleinstunternehmen“ klassifiziert sind, sowie bestimmte digitale Lösungen, die als unverhältnismäßig belastend gelten, können von den Anforderungen des BFSG ausgenommen sein.
Gilt das BFSG für B2C (Business-to-Consumer)
- Gilt für B2C: Das BFSG gilt für Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen direkt an Verbraucher (B2C) verkaufen. Dies umfasst Websites, mobile Apps und digitale Dienstleistungen, die für die breite Öffentlichkeit zugänglich sind.
- Anforderungen: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote barrierefrei sind und die Vorgaben des BFSG sowie des EAA erfüllen.
Gilt das BFSG für B2B (Business-to-Business)
- Gilt nicht für B2B: Das BFSG gilt nicht für rein geschäftliche (B2B) Angebote.
- Empfehlung: Obwohl B2B Anwendungen nicht den gesetzlichen Anforderungen unterliegen, ist es dennoch ratsam, auch hier die Barrierefreiheit zu berücksichtigen, um ein inklusives Arbeitsumfeld zu fördern.
Gilt das BFSG für unternehmensinterne Anwendungen
- Gilt nicht für interne Anwendungen: Das BFSG gilt in der Regel nicht für interne Anwendungen, die ausschließlich für den internen Gebrauch innerhalb eines Unternehmens bestimmt sind. Dies bedeutet, dass Anwendungen, die nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind und nur für Mitarbeiter dienen, nicht den gleichen Anforderungen unterliegen.
- Empfehlung: Obwohl interne Anwendungen nicht den gesetzlichen Anforderungen unterliegen, ist es dennoch ratsam, auch hier die Barrierefreiheit zu berücksichtigen, um ein inklusives Arbeitsumfeld zu fördern.
Haben sich die Anforderungen im Vergleich zur BITV geändert?
Im Großen und Ganzen sind die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Barrierefreien Informationstechnologie-Verordnung (BITV) sehr ähnlich. Wenn du deine Website bereits gemäß den WCAG-Kriterien barrierefrei gestaltet hast, bist du somit bestens auf die Anforderungen des BFSG vorbereitet.
Durchsetzung und Strafen bei Gesetzesverstoß
Unternehmen, die in der EU tätig sind – sowohl im öffentlichen als auch im Privatsektor – müssen ihre Produkte und Dienstleistungen an die EAA-Standards anpassen, um empfindliche Strafen zu vermeiden. Es gibt nur wenige Ausnahmen, insbesondere für Kleinstunternehmen oder in Fällen, in denen die Einhaltung der Vorschriften eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde.
Die Durchsetzung und Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften wird von nationalen Behörden in jedem EU-Mitgliedstaat sichergestellt. Diese Behörden überprüfen die Einhaltung der Vorschriften bei Dienstleistungen, überwachen den Markt für Produkte und ahnden Verstöße. Die Sanktionen werden auf nationaler Ebene festgelegt und umfassen unter anderem:
Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften halten, können mit Geldstrafen von bis zu 100.000 € belegt werden.
Welche Vorschriften sind zu beachten?
Der EAA legt keine spezifischen technischen Normen für die Barrierefreiheit fest. Stattdessen verwendet er EN 301 549 als angenommene Norm für die Konformität, die die Einhaltung der WCAG-Version 2.1 AA-Standards erfordert.
Um den EAA zu entsprechen, müssen Anbieter Produkte, Geräte, Dienste oder Umgebungen so gestalten, dass sie von Menschen mit Behinderungen gleichermaßen genutzt werden können. Darüber hinaus sind die Anbieter verpflichtet, Angaben zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen, aus denen hervorgeht, wie sie die Vorgaben des Gesetzes erfüllen.
Pflicht zur Barrierefreiheit: Wie gehst du mit Systemen von Dritten um?
Du bist verantwortlich für die Barrierefreiheit deiner digitalen Lösungen, unabhängig davon, ob du eine Funktion selbst programmiert oder von einem Drittanbieter integriert hast.
Es ist daher ratsam, nach Drittanbietern zu suchen, deren Produkte barrierefrei sind. Falls es für einen spezifischen Bedarf keinen solchen Anbieter gibt, dokumentiere die Barrierefreiheitsprobleme in deiner „Erklärung zur Barrierefreiheit“ und verlinke auf die Website des Anbieters. Biete zudem eine alternative, barrierefreie Version der Informationen an. Zum Beispiel könntest du eine Liste von Adressen als Alternative zu einer Kartenansicht bereitstellen.
Wie bewerten Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften?
Für Webseiten, digitale Produkte und Dienstleistungen bieten wir einen umfassenden Audit zur Barrierefreiheit an. Diese umfassende Bewertung wird anhand der WCAG 2.1 AA-Kriterien durchgeführt. Dabei werden Schwachstellen aufgezeigt und spezifische Handlungsempfehlungen gegeben, um die Anforderungen der EAA zu erfüllen.
Die Gesetzgebung tritt am 28. Juni 2025 in Kraft, und die Nachfrage nach unserem Service ist groß. Kontaktiere uns daher bitte zeitnah, um sicherzustellen, dass deine Produkte und Dienstleistungen rechtzeitig barrierefrei bereitgestellt werden.
Der European Accessibility Act ist ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Unternehmen müssen jetzt handeln, um sicherzustellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von ihren Fähigkeiten.
Till Neitzke
Was kann DMG für dich tun?
Bei DMG haben wir umfangreiche Erfahrung in der Umsetzung der WCAG-Konformität für neue und bestehende Digitale Lösungen. Unser Accessibility Auditing Service bietet einen umfassenden Bericht, der die Einhaltung des European Accessibility Act (EAA) durch deine digitalen Lösungen bewertet. Der Bericht zeigt die notwendigen Schritte auf, um eine vollständige Einhaltung zu gewährleisten.
Im Rahmen unseres Engagements für ein barrierefreies Internet bieten wir derzeit kostenlose Barrierefreiheits-Prüfungen an.
Gemeinsam erfolgreich in der digitalen Transformation –
Dein Kennenlerngespräch mit DMG
In unserem Kennenlerngespräch besprechen wir
- was sind eure aktuellen Herausforderungen in digitalen Projekten
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